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Immobilie geerbt in Berlin oder Brandenburg: verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

Autorenbild: Thorben Fischer
Thorben Fischer
4. Sept.
7 Min. Lesezeit

Eine geerbte Immobilie bringt oft mehrere Entscheidungen auf einmal mit sich. Soll das Haus verkauft, vermietet oder von einem Erben übernommen werden? Welche Kosten laufen weiter? Und wie lässt sich eine faire Lösung finden, wenn mehrere Personen zur Erbengemeinschaft gehören?


Treffen Sie diese Entscheidung nicht allein aus dem Bauch heraus. Klären Sie zuerst die rechtliche Ausgangslage, den Zustand der Immobilie und ihren realistischen Marktwert. Erst dann lassen sich Verkauf, Vermietung und Eigennutzung sinnvoll vergleichen.


Wer eine geerbte Immobilie verkaufen möchte, sollte deshalb erst handeln, wenn Erbenstellung, Verfügungsbefugnis und wirtschaftliche Ausgangslage geklärt sind.


Die sinnvolle Reihenfolge für Eigentümer und Erbengemeinschaften in Berlin und Brandenburg beginnt mit den Unterlagen und endet erst später bei der Vermarktung.


Was ist nach dem Erbfall zuerst zu tun?


In den ersten Tagen geht es noch nicht um die Vermarktung. Zunächst muss verhindert werden, dass Schäden entstehen oder Unterlagen verloren gehen.


Prüfen Sie möglichst früh:


- Ist das Gebäude ausreichend gesichert?

- Läuft die Gebäudeversicherung weiter?

- Bestehen Darlehen, Grundschulden oder andere Verbindlichkeiten?

- Sind Strom, Wasser und Heizung funktionsfähig?

- Ist die Immobilie vermietet oder bestehen sonstige Nutzungsrechte?

- Gibt es ein Testament, einen Erbvertrag oder einen Testamentsvollstrecker?

- Wer hat Zugang zu Unterlagen, Schlüsseln und Konten?


Schließen Sie bestehende Verträge nicht vorschnell. Bei einer leerstehenden Immobilie kann es sinnvoll sein, Verbrauch und laufende Kosten zunächst zu reduzieren. Versicherungsschutz, Frostschutz und notwendige Kontrollen müssen dabei erhalten bleiben.


Wenn der Nachlass möglicherweise überschuldet ist, sollte die Frage einer Erbausschlagung sofort rechtlich geprüft werden. Dafür gelten kurze gesetzliche Fristen. Eine Immobilienbewertung ersetzt in dieser Situation keine anwaltliche, notarielle oder steuerliche Beratung.


Wer darf über die geerbte Immobilie entscheiden?


Das hängt davon ab, ob es einen Alleinerben oder mehrere Erben gibt.


Ein Alleinerbe kann nach Klärung seiner Erbenstellung grundsätzlich selbst über die Immobilie entscheiden. Bei einer Erbengemeinschaft gehört der Nachlass dagegen allen Miterben gemeinschaftlich. Nach § 2040 BGB können die Erben über einen einzelnen Nachlassgegenstand nur gemeinsam verfügen. Der Verkauf eines geerbten Hauses benötigt deshalb die Zustimmung aller verfügungsberechtigten Miterben.


Das hat praktische Folgen. Ein Erbe kann nicht allein einen Maklervertrag im Namen der Gemeinschaft schließen, den Kaufpreis festlegen oder den notariellen Verkauf erklären, wenn ihm dafür keine wirksame Vollmacht vorliegt.


Sinnvoll ist eine schriftliche Vereinbarung zu folgenden Punkten:


- Wer koordiniert Unterlagen und Besichtigungen?

- Wie werden laufende Kosten bezahlt?

- Welcher Mindestverkaufspreis gilt?

- Wer kommuniziert mit Interessenten und Dienstleistern?

- Wie werden notwendige Reparaturen beschlossen?

- Wie wird der Verkaufserlös verteilt?


Eine solche Arbeitsvereinbarung löst keine Uneinigkeit über das Ziel, verhindert aber viele Missverständnisse im laufenden Prozess.


Welche Nachweise werden für Grundbuch und Verkauf benötigt?


Vor einem Verkauf muss die Erbfolge nachgewiesen werden. Nach § 35 der Grundbuchordnung geschieht dies grundsätzlich durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis. Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag können die öffentliche Urkunde und das Eröffnungsprotokoll ausreichen. Ob weitere Nachweise erforderlich sind, entscheidet das Grundbuchamt im Einzelfall.


Erben sollten früh klären, welche Unterlagen bereits vorhanden sind. Die Beschaffung kann Zeit benötigen und sollte nicht erst beginnen, wenn ein Käufer gefunden wurde.


Die Wertermittlung als gemeinsame Rechengrundlage


Viele Familien sprechen zuerst über die Nutzung und erst später über den Wert. Das führt schnell zu unterschiedlichen Erwartungen. Ein Erbe möchte verkaufen, ein anderer vermieten und ein dritter das Haus selbst übernehmen. Ohne nachvollziehbare Bewertung fehlt die gemeinsame Rechengrundlage.


Eine Wertermittlung sollte mindestens berücksichtigen:


- Mikrolage und regionale Nachfrage

- Grundstücksgröße und Bodenwert

- Wohn- und Nutzfläche

- Baujahr und baulicher Zustand

- Modernisierungen und energetischer Standard

- notwendige Reparaturen oder Sanierungen

- bestehende Mietverhältnisse

- Rechte und Belastungen im Grundbuch

- aktuelle Vergleichsangebote und tatsächlich erzielbare Marktpreise


Besonders im Berliner Umland unterscheiden sich Gemeinden und einzelne Ortsteile deutlich. Ein pauschaler Quadratmeterwert für ganz Brandenburg ist deshalb nicht belastbar.


Die Bewertung liefert den Ausgangswert für einen Verkauf, die Auszahlung von Miterben und die Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Vermietung.


Möglichkeit 1: Geerbte Immobilie selbst nutzen


Eine Eigennutzung kann sinnvoll sein, wenn die Immobilie zur eigenen Lebensplanung passt und die Übernahme wirtschaftlich tragbar ist.


Klären Sie vor der Entscheidung:


- Passt Lage und Größe langfristig zum eigenen Bedarf?

- Welche Modernisierungen sind erforderlich?

- Können laufende Kosten und Finanzierung getragen werden?

- Müssen Miterben ausgezahlt werden?

- Gibt es Wohnrechte, Nießbrauch oder bestehende Mietverträge?

- Welche steuerlichen Voraussetzungen gelten für das geerbte Familienheim?


Bei einer Erbengemeinschaft muss der übernehmende Erbe meist einen finanziellen Ausgleich leisten. Grundlage sollte ein neutral festgestellter Wert sein. Andernfalls entsteht schnell der Eindruck, einzelne Beteiligte würden bevorzugt oder benachteiligt.


Eine steuerliche Begünstigung für ein Familienheim kann an Bedingungen zur Selbstnutzung und an weitere Voraussetzungen geknüpft sein. Bei Kindern ist zudem eine begrenzte Wohnfläche zu beachten. Lassen Sie die konkrete Konstellation vor einer Übertragung oder einem späteren Verkauf steuerlich prüfen.


Möglichkeit 2: Geerbte Immobilie vermieten


Eine Vermietung erhält die Immobilie im Familienvermögen und kann laufende Einnahmen bringen. Ob sie wirtschaftlich sinnvoll ist, zeigt jedoch erst eine vollständige Rechnung.


Berücksichtigen Sie:


- realistisch erzielbare Nettokaltmiete

- nicht umlagefähige Betriebskosten

- Instandhaltungsreserve

- Verwaltungsaufwand

- Leerstands- und Mietausfallrisiko

- notwendige Investitionen vor der Vermietung

- Finanzierungskosten und Steuern


Ein älteres Einfamilienhaus in Brandenburg kann auf den ersten Blick eine attraktive Miete versprechen. Wenn Dach, Heizung, Fenster oder Elektrik erneuert werden müssen, fällt die tatsächliche Rendite möglicherweise gering aus.


Bei mehreren Erben kommt eine weitere Frage hinzu: Wer übernimmt Vermietung, Abrechnung, Reparaturen und Kommunikation mit den Mietern? Eine dauerhafte Vermietung funktioniert nur, wenn Zuständigkeiten und Auszahlungen klar geregelt sind.


Möglichkeit 3: Geerbte Immobilie verkaufen


Ein Verkauf schafft eine klare wirtschaftliche Trennung. Er kann sinnvoll sein, wenn niemand die Immobilie selbst nutzen möchte, eine Auszahlung der Miterben nicht finanzierbar ist oder erheblicher Sanierungsbedarf besteht.


Für einen Verkauf sprechen häufig:


- mehrere Erben mit unterschiedlichen Lebensplänen

- hohe laufende Kosten

- große Entfernung zum eigenen Wohnort

- umfangreicher Modernisierungsbedarf

- fehlende Erfahrung oder Zeit für eine Vermietung

- Wunsch nach einer zeitnahen Aufteilung des Nachlasses


Ein Verkauf muss nicht überstürzt werden. Gleichzeitig verursacht eine leerstehende Immobilie jeden Monat Kosten. Ziel sollte ein klarer Zeitplan sein, nicht ein jahrelanger Schwebezustand.



Verkaufen oder vorher sanieren?


Eine vollständige Sanierung vor dem Verkauf lohnt sich nicht automatisch. Käufer bewerten Maßnahmen unterschiedlich, und nicht jede Investition erhöht den Verkaufspreis in gleicher Höhe.


Meist sinnvoll sind Arbeiten, die den Zustand transparent machen oder offensichtliche Verkaufshemmnisse beseitigen:


- Gebäude und Grundstück aufräumen

- kleine Schäden und Gefahrenstellen beheben

- Feuchtigkeit oder technische Mängel untersuchen lassen

- fehlende Unterlagen beschaffen

- Räume sauber und gut zugänglich präsentieren


Größere Maßnahmen wie Heizungstausch, Dachsanierung oder umfassender Innenausbau sollten nur nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung beauftragt werden. Vergleichen Sie den möglichen Mehrerlös mit Kosten, Zeitaufwand und Ausführungsrisiko.


Bei stark sanierungsbedürftigen Objekten kann auch ein Verkauf im aktuellen Zustand oder ein Direktankauf geprüft werden.


Für eine Leistungsbeschreibung, besuchen Sie gerne: https://www.bau-grund-komplettservice.de/sanierung-modernisierung


Welche Steuern können beim Immobilienerbe eine Rolle spielen?


Erbschaftsteuer und mögliche Einkommensteuer auf einen späteren Verkauf sind getrennt zu betrachten.


Erbschaftsteuer


Die persönlichen Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Nach § 16 ErbStG beträgt der Freibetrag für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro, für Kinder 400.000 Euro und für Enkel grundsätzlich 200.000 Euro. Bei einem Familienheim können zusätzliche Befreiungen gelten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.


Der Immobilienwert ist dabei nur ein Teil des gesamten steuerpflichtigen Erwerbs. Frühere Schenkungen, weiteres Nachlassvermögen, Schulden und das Verwandtschaftsverhältnis können das Ergebnis verändern.


Einkommensteuer beim späteren Verkauf


Bei einem unentgeltlichen Erwerb wird für die Frist des § 23 EStG grundsätzlich auf die Anschaffung durch den Rechtsvorgänger abgestellt. Entscheidend kann daher sein, wann und wie der Erblasser die Immobilie erworben und genutzt hat. Auch eine eigene Wohnnutzung kann relevant sein.


Lassen Sie die Steuerfolgen vor Abschluss des Kaufvertrags prüfen. Eine allgemeine Online-Aussage kann die konkrete Erwerbs- und Nutzungshistorie nicht abbilden.


Welche Unterlagen werden für den Verkauf gebraucht?


Eine geordnete Verkaufsakte spart Zeit bei Bewertung, Finanzierung und Notartermin. Typischerweise werden benötigt:


- Erbnachweis und gegebenenfalls Vollmachten

- aktueller Grundbuchauszug

- Flurkarte und Grundstücksangaben

- Bauzeichnungen, Grundrisse und Flächenberechnungen

- Energieausweis

- Nachweise über Modernisierungen

- Gebäudeversicherungsunterlagen

- Informationen zu Darlehen und Grundschulden

- bei Vermietung Mietvertrag und Betriebskostenunterlagen

- bei Wohnungseigentum Teilungserklärung, Protokolle und Hausgeldabrechnungen


Fehlende Unterlagen sollten früh identifiziert werden. Nicht jede Urkunde muss der Erbe selbst beschaffen. Eine koordinierte Vorbereitung verhindert doppelte Anträge und unnötige Verzögerungen.


Entscheidungscheck: Welche Lösung passt zur Immobilie?


Eigennutzung passt eher, wenn


- die Immobilie zum eigenen Wohnbedarf passt

- notwendige Investitionen finanzierbar sind

- eine Einigung mit Miterben möglich ist

- keine problematischen Nutzungsrechte entgegenstehen


Vermietung passt eher, wenn


- nach Kosten eine tragfähige Rendite verbleibt

- die Immobilie vermietbar und technisch geeignet ist

- Verwaltung und Instandhaltung organisiert werden können

- alle Miterben die längerfristige Bindung mittragen


Verkauf passt eher, wenn


- eine klare Aufteilung des Nachlasses gewünscht ist

- niemand die Immobilie übernehmen möchte

- Sanierungs- oder Verwaltungsaufwand zu hoch ist

- laufende Kosten den Nachlass belasten

- sich die Erben auf Preis und Vorgehen einigen können


Verkauf einer geerbten Immobilie in sieben Schritten


1. Erbenstellung und Vertretungsbefugnisse klären.

2. Laufende Kosten, Darlehen und Rechte erfassen.

3. Unterlagen zusammentragen.

4. Zustand und Marktwert professionell einschätzen lassen.

5. Verkauf, Vermietung und Übernahme wirtschaftlich vergleichen.

6. Gemeinsame Entscheidung und Mindestpreis dokumentieren.

7. Vermarktung, Käuferprüfung und Notarvertrag durchführen.


Häufige Fragen zu geerbten Immobilien


Können einzelne Miterben das Haus allein verkaufen?


Nein. Über die zum Nachlass gehörende Immobilie können die Erben grundsätzlich nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Person kann den Prozess koordinieren, benötigt für verbindliche Erklärungen aber eine ausreichende Vollmacht.


Muss das Grundbuch vor dem Verkauf berichtigt werden?


Die Erbfolge muss gegenüber dem Grundbuchamt nachgewiesen werden. Wie die Eintragung im konkreten Verkaufsablauf behandelt wird, sollte früh mit dem Notariat und dem Grundbuchamt geklärt werden.


Benötige ich immer einen Erbschein?


Nicht zwingend. Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag können die öffentliche Urkunde und die Eröffnungsniederschrift ausreichen. Das Grundbuchamt kann in bestimmten Fällen weitere Nachweise verlangen.


Kann eine geerbte Immobilie sofort verkauft werden?


Ein Verkauf ist möglich, sobald Erbenstellung, Verfügungsbefugnis und notwendige Unterlagen geklärt sind. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle erforderlichen Beteiligten zustimmen.


Wie wird der Verkaufspreis unter den Erben verteilt?


Der Erlös gehört zunächst zum Nachlass. Seine Verteilung richtet sich nach Erbquoten, Nachlassverbindlichkeiten und möglichen Vereinbarungen zwischen den Erben. Bei Unklarheiten sollte die Aufteilung rechtlich oder steuerlich begleitet werden.


Ist eine geerbte Immobilie automatisch steuerfrei verkäuflich?


Nein. Für die Einkommensteuer können Erwerbszeitpunkt und Nutzung durch den Erblasser sowie die spätere Nutzung durch die Erben eine Rolle spielen. Zusätzlich sind mögliche Folgen einer Erbschaftsteuerbefreiung für das Familienheim zu prüfen.


Geerbte Immobilie bewerten und nächste Schritte klären


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